Seit einiger Zeit können Mieter*innen über die Mietwucher-App von der Partei Die Linke unkompliziert prüfen, ob ihre Miete überhöht ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, besteht der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung – eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Bei mehr als 50 Prozent liegt sogar ein möglicher Straftatbestand nach § 291 StGB vor.
Seit Einrichtung einer zuständigen Stelle für Mietpreisüberhöhung und Mietwucher beim Sozialamt der Stadt Leipzig wurden dort insgesamt 541 Verdachtsfälle gemeldet. Allein im ersten Halbjahr 2026 haben sich 81 Haushalte an die zuständige Stelle im Sozialamt gewandt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig hervor (VIII-F-03134-AW-01). Bislang wurden jedoch nur elf Fälle abschließend geprüft und an die Bußgeldbehörde übergeben. In vier der Fälle besteht ein Straftatverdacht, sie wurden deswegen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mein Statement mit Elisa Gerbsch: „Überhöhte Mieten endlich schnell und konsequent ahnden!“ weiterlesen








