Die sächsische Regierung will das Landespolizeigesetz – seit 2019 Polizeivollzugsdienstgesetz (PVDG) – neu regeln. Dazu ist sie durch ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024 gezwungen. Linke und Grüne hatten gegen Teile des Gesetzes geklagt und Recht bekommen. Nach dem Gericht sei das Verhältnis von Eingriffsbefugnissen und Eingriffsschwellen in etlichen Fällen nicht nur schief, sondern verfassungswidrig. Die Polizei darf also „zu früh“ schon „zu viel“ machen, zum Beispiel viel zu schnell Handys abhören, Personen observieren oder auch V-Leute einsetzen – auch wenn noch gar keine Gefahr erkennbar war.
Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss das Gesetz neu geregelt werden.
Doch anstatt das Gesetz wieder auf den Boden der Grund- und Freiheitsrechte zurückzuholen, nutzt die Staatsregierung die notwendige Novellierung für neue Verschärfungen. Zusätzliche Überwachungsbefugnisse und neue Waffen für die Polizei bilden die zentralen Konfliktpunkte des Entwurfs, der die Landespolitik bereits seit Ende vergangenen Jahres beschäftigt. Es ist das BSW, dass das Gesetz mit CDU und SPD über die Schwelle heben und damit massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte vor allem durch neue Möglichkeiten der Überwachung und Datensammlung auf den Weg bringen will. „Mit „Sicherheit“ zum Polizeistaat? Sachsens Polizeigesetz soll erneut verschärft werden“ weiterlesen








